SKW

Schachklub Wilhelmsburg von 1936 e. V.

Allgemeine Turnierordnung

Wichtige Änderungen in kursiv

1. Regeln
Es wird in allen Turnieren nach den Regeln des Weltschachbundes gespielt. Darüber hinaus finden die Turnierregeln des Deutschen und des Hamburger Schachbundes sowie diese Turnierordnung Anwendung.

2. Art der Turniere
Jährlich werden mindestens das Winterturnier (Klubmeisterschaft), ein Vereinspokalturnier, eine Blitzmeisterschaft, eine Schnellschachmeisterschaft und ein Sommerturnier an den für die Runden vorgesehenen Spieltagen durchgeführt. Das Winterturnier (Klubmeisterschaft) soll in der ersten Septemberhälfte beginnen. Der Sieger erwirbt den Titel "Klubmeister". Das Vereinspokalturnier ist vor Beginn des Winterturniers zu beenden. Der Sieger im Vereinspokal ist berechtigt, bei den nächsten Mannschaftskämpfen in der ersten Mannschaft zu spielen. Das Blitzturnier soll während der Winterferien ausgetragen werden.
(Jugendturniere fallen in die Zuständigkeit des Jugendspielausschusses.)

3. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle SKW-Mitglieder. Es wird kein Bußgeld bei vorzeitigem Turnierrücktritt und kein Startgeld erhoben. Die Zulassung von Nichtmitgliedern liegt im Ermessen des Vorstands.

4. Ausschreibung
Die Ausschreibung von Turnieren sowie deren Durchführung erfolgt durch den Spielausschuß. Das Winterturnier (Klubmeisterschaft) muß mindestens 28 Tage vor Beginn durch Aushang angekündigt werden. Vereinspokalturnier, Blitzmeisterschaft und Sommerturnier müssen mindestens 14 Tage vor Beginn durch Aushang angekündigt werden. Bei Ankündigung eines Turniers müssen Art und Form sowie nähere Bestimmungen ersichtlich sein.

5. Turnierleitung
Überwachung und Leitung aller Turniere obliegt dem Schachwart oder einem vom Spielausschuß eingesetzten Vertreter. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schachwarts oder seines Vertreters sind bei diesem innerhalb einer Woche einzureichen. Der Spielausschuß entscheidet innerhalb von 3 Wochen endgültig.

Angenommen auf der AOJHV3 2005

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