Dann sollte abgestimmt werden. Doch es war nicht einfach, herauszufinden, welcher von den zahlreichen Anträgen nun den weitestgehenden darstellte, über den zuerst zu entscheiden war. Nach zweimaliger Abstimmung wurde das gerichtliche Mahnverfahren abgelehnt. Beschlossen wurde mit großer Mehrheit, nach dem Anbieten eines Vergleichs anschließend gerichtlich vorzugehen, auch wenn dies mit finanziellen Verlusten verbunden wäre.
Zwangsläufig schloß sich die Diskussion über die Beitragszahlung durch Einzugsermächtigungen an. Klar, daß auch das Vor- und Nachteile hat - Verwaltungsaufwand und -kosten; gerade die, die Beiträge vergessen, sind nicht einverstanden damit; die Kassiererin braucht nicht viel Bargeld mitschleppen; Verwaltungsvereinfachung; sichere Zahlungseingänge; keine Mahnungen und Erinnerungen an fällige Beiträge... -
Sollten nun alle oder nur neue Mitglieder durch Bankeinzug zahlen? Sollte es Ausnahmen geben? Oder das Ganze bis zum nächsten Jahr vertagen? Nach dieser Drohung wurde Haukes Antrag, das Bankeinzugsverfahren ah 1.1.1990 für alle Mitglieder verbindlich einzuführen, angenommen. Der Vorstand kann Ausnahmen genehmigen.
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