„§1 Für jede Schachpartie, auch gegen Computer, wird ein Betrag von € 1.- als Urheberrechtsgebühr
für die FIDE fällig. Schachvereine zahlen weitere € 10.- pro Mitglied. Die Besteuerung von auf dem Gebiet
des Schachs arbeitenden Unternehmen erfolgt individuell nach Ertragslage.“
Es wurden lediglich die zu generischen Wörter „Schutzgeld“ und „Russenmafia“ durch
„Urheberrechtsgebühr“ und „FIDE“ ersetzt, da immer wieder unberechtigte Ansprüche aufkamen
(siehe auch §2).
„§2 Die Strafen bei Verstößen gegen §1 sind: beim 1. Mal Vermögenseinzug, beim 2. Mal körperliche
Züchtigung, beim 3. Mal Schuß in die Kniescheibe, beim 4. Mal Zementschuhe. Verstöße gegen die Mafiaehre
(Unbotsamkeit gegenüber dem Paten, Ausgeben als Mitglied der Mafia) wird mit körperlicher Züchtigung
geahndet (bei Wiederholung siehe dann oben). Singen bei den Bullen wird sofort mit Zementschuhen
bestraft.“
Die bereits existierenden, aber zuweilen etwas willkürliche verhängten Strafen wurden in einen Kodex
gebracht, der Rechtssicherheit verspricht.
„§3 Zum Erwerb von Titeln sind folgende Leistungen zu erbringen: FM - schwerer Raub, IM - ein Mord
oder zwei Totschlage, GM - drei Morde. Der erfolgreichste Massenmörder im Laufe eines Jahres erhält den
Weltmeistertitel für diesen Zeitraum.“
Damit hat das private Gezerre der Super-GMs um den Weltmeistertitel endlich ein Ende.
„§4 Doping ist erlaubt, solange die Mittelchen von einem ordentlich lizensierten Mafia-Dealer
erworben werden.“
Paßt sich den real existierenden Verhältnissen in anderen Sportarten an.
Ein Exemplar der neuen Regeln kann beim Schach-, Jugend- oder Mafiawart eingesehen werden.
HR
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