Schachklub Wilhelmsburg von 1936 e. V. Vorschlag zur Änderung der Turnierordnung für Senioren
1. Es wird in allen Turnieren nach den Regeln des Weltschachbundes (FIDE)¹, darüber hinaus finden die Turnierregeln des Deutschen Schachbundes (DSB) und des Hamburger Schachverbandes e.V. sowie diese Turnierordnung Anwendung. 2. Die Ausschreibung von Turnieren sowie deren Durchführung erfolgt durch den Spielausschuß². 3. Die Überwachung und Leitung aller Turniere obliegt dem Schachwart oder einem vom Spielausschuß eingesetzten Vertreter. 4. Jährlich werden mindestens das Winterturnier (Klubmeisterschaft), das Vereinspokalturnier, die Schnellschachmeisterschaft (15 min/Spieler) und die Blitzmeisterschaft (5 min/Spieler) durchgeführt. Das Winterturnier soll in der ersten Septemberhälfte beginnen. Der Sieger erwirbt den Titel "Klubmeister". Das Vereinspokalturnier sollte vor Beginn des Winterturniers beendet werden. Der Sieger des Vereinspokals ist berechtigt, bei der nächsten Mannschaftsmeisterschaft in der ersten Mannschaft zu spielen. Die Schnellschachmeisterschaft findet in den Hamburger-Sommerferien statt. Die Blitzmeisterschaft soll am letzten Donnerstag eines Jahres durchgeführt werden. 5. Über die Gruppeneinteilung beim Winterturnier entscheidet allein die Vorjahresklubmeisterschaft. Die oberste Gruppe besteht immer aus zehn Spielern, von denen zwei absteigen. Falls weniger als 15 Spieler am Winterturnier teilnehmen, spielt jeder gegen jeden. Bestehen mehrere Gruppen und ist die Anzahl der Spieler in der letzten Gruppe zu gering für ein Rundenturnier, wird doppelrundig mit vertauschten Farben gespielt, so daß mindestens acht Spiele stattfinden. Bestehen die beiden letzten Gruppen aus weniger als 15 Spieler, so werden diese Gruppen wie oben aufgeführt behandelt. Nimmt ein Spieler am Winterturnier einmal nicht teil, so hat er das Recht, im folgenden Jahr wieder in seiner Gruppe zu spielen. Nimmt ein Spieler am Winterturnier zweimal hintereinander nicht teil, so muß dieser eine Gruppe tiefer spielen. Hat ein Spieler den Aufstieg geschafft und setzt im folgenden Jahr aus, so muß dieser wieder in der Gruppe spielen, in der er den Aufstieg errang. Neue Vereinsmitglieder sind immer in der untersten Gruppe einzusetzen. 6. Das Winterturnier muß mindestens 28 Tage vor Beginn durch Aushang, besser jedoch durch Ausschreibung im INSELSCHACH, angekündigt werden. Vereinspokalturnier, Schnellschachmeisterschaft und Blitzmeisterschaft müssen mindestens 14 Tage vor Beginn durch Aushang, besser jedoch durch Ausschreibung im INSELSCHACH, angekündigt werden. 7. Bei Ankündigung eines Turniers müssen Art und Form sowie nähere Bestimmungen ersichtlich sein. 8. Spielverlegungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Schachwarts oder seines Vertreters. 9. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schachwarts oder seines Vertreters sind bei diesem innerhalb einer Woche schriftlich oder mündlich zur Niederschrift} einzureichen. Der Spielausschuß entscheidet innerhalb von drei Wochen endgültig. 10. Bei mehrmaligem unentschuldigten Fehlen kann der Schachwart oder sein Vertreter Spieler vom Turnier ausschließen.

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