11. Bei der Einteilung der Spieler für die Mannschaftsaufstellungen berücksichtigt der Spielausschuß folgende Punkte: • Das Abschneiden bei den Vorjahresmannschaftsmeisterschaften. • Der erspielte Rang bei der Vorjahresklubmeisterschaft. • Die DWZ--Entwicklung des einzelnen Spielers. An welchem Brett ein Spieler eingesetzt wird, entscheidet die jeweilige Mannschaft gemeinsam. Der Mannschaftsführer ist dafür verantwortlich, daß alle Mannschaftsmitglieder von dem Aufstellungstermin informiert werden. Mannschaftsmitglieder, die am Aufstellungstermin nicht teilnehmen, haben kein Einspruchsrecht. ______________________________________________________________________________________ ¹ Änderungen sind fett gedruckt ² siehe §19 der Satzung
Nun zur Kritik, die ich nur in Stichworten wieder geben kann, da sonst der Rahmen dieses Artikels gesprengt
werden würde.
Zu Punkt fünf: zu kompliziert, Regulierungswut; was ist, wenn Kasparow eintritt, wenn der Verein mit mehr
als zwei Gruppen spielt, wenn fünf Spieler ein Jahr aussetzten...
Zu Punkt elf: Entmachtung des Spielausschusses, der Spielausschuß habe nur noch Pflichten und keine Rechte,
es widerspricht sich, wer stellt den nun die Mannschaften auf...
AW
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