Zwar konnte nun wieder gespielt werden, doch wieder wurde die "politische Eignung" der Vorstandsmitglieder geprüft, diesmal allerdings unter anderen Vorzeichen. Da das Referat "Schach" der Kulturbehörde übertragen war, mußten zunächst Überprüfungsfragebögen, Listen von Mitgliedern und Vorständlern und vierteljährliche Berichte über den Vereinsbetrieb eingereicht werden. 1946 stellte die Behörde die Unbedenklichkeitserklärung aus, der Schachklub Wilhelmsburg von 1936 war zugelassen. Die Aufsicht der Kulturbehörde entfiel erst, als der Hamburger Schachverband gegründet wurde, dem sich die Wilhelmsburger sofort anschlossen. Die zweite Hälfte der 40ger Jahre entwickelte sich zu einer ersten Glanzzeit des Schachs auf der Elbinsel: Der Klub stellte Top-Mannachaften in der 2. Spielklasse und spielte sogar - leider erfolglos - um den Aufstieg ab. Noch erfolgreicher die Jugendgruppe: Juckschat (der erste Wilhelmsburger Jugendmeister), Grote und Sievers beteiligten sich an der Hamburger Jugendeinzelmeiaterschaft mit sensationellen Ergebnissen. Grote wurde 1948 Hamburger Jugendmeister, Juckschat belegte Platz 2!!!! Beide waren damit für die Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft qualifiziert, spielten hier aber ohne Erfolg.
Der Aufwärtstrend legte es nahe, auch ein "schachliches Entwicklungsgebiet" zu erschliessen, den Wilhelmsburger Osten. Am 23. September 1947 wurde darum die Abteilung Wilhelmsburg-Ost des SKW unter der Leitung von H. Hahn und P. Juckschat gegründet. Spiellokal war die Schule Neuenfelder Straße. Aber das Experiment scheiterte bald, die Gründe lagen in organisatorischen Mängeln, die das notwendige Minimum an Mitgliedern nicht erreichen oder bald wieder unterschreiten ließen. Auch einem zweiten Anlauf 1955 bis 59 zusammen mit dem TV Jahn war kein Erfolg beschieden.
Die durch die "Ostkolonisation" komplizierter gewordene Vereinsstruktur erforderte nun auch eine Vereinssatzung. Sie sah eine um den 2. Vorsitzenden erweiterte Klubführung vor. Die von Walter Szameitat entworfene Vorlage wurde auf der Jahreshauptversammlung 1948 nach einigen Änderungen gebilligt.

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