Ein ganzer Artikel (11) betrifft 'Die Aufzeichnung von Partien', der zeigt, wie wichtig dem Weltschachbund dieser Punkt ist. Das ist keine Schikane, sondern in vielen Fällen muß die Partieaufzeichnung klären, ob z.B. Proteste berechtigt sind, ob die Zügezahl bis zur Zeitkontrolle erfüll ist, ob Stellungswiederholung vorliegt usw.
Zu 11.1 Im wesentlichen besagt die Regel: Jeder Spieler muß Zug um Zug
aufschreiben. Man darf seinen Zug auch schon vorher aufschreiben,
man kann auch den Zug des Gegners erwidern (Halbzug) und dann aufschreiben.
Von der Mitschreibepflicht gibt es nur eine Ausnahme:
11.2 Wer weniger als 5 Minuten bis zur Zeitkontrolle hat, braucht
nicht mitzuschreiben. Es ist natürlich sinnvoll, wenigstens die
Zügezahl durch Striche zu kennzeichnen, damit man weiß, wenn man
nicht mehr in Zeitnot ist. Der Gegner braucht sein Formular in dieser
Phase dem Gegenspieler nicht zu zeigen.
11.3 Erst wenn beide Mitspieler nicht mitzuschreiben brauchen, schreibt
jemand anders mit. Er muß dies verdeckt tun, die Spieler dürfen
das Formular nicht sehen. Der Schiedsrichter greift erst ein,
wenn ein Blättchen gefallen ist. Dann wird die Zügezahl festgestellt
und die Aufzeichnung vervollständigt.
11.4 Wer sich weigert, mitzuschreiben, verliert die Partie.
11.5 Unter anderem der Grund, weswegen man Partieformulare verwenden muß,
bis 11.8 keine Partiebücher. Notfalls wird sogar die Uhr angehalten und mit
einem weiteren Brett rekonstruiert (falls z.B. 10 Züge geblitzt wurde, kann
auch der schnellste Mensch nicht mitschreiben). Aber die Spieler können
die Züge normalerweise noch gut nachspielen)
11.9 Wenn es beim besten Willen nicht möglich ist, zu rekonstruieren,
wird die Partie fortgesetzt.
Artikel 12 behandelt 'Die Schachuhr'
zu 12.1 Keine Turnierpartie ohne Schachuhr
12.2 erklärt, daß es normalerweise Aufgabe des Schiedsrichters ist,
das gefallene Blättchen festzustellen.
12.3 - 12.5 sollten keine Probleme bringen.
12.6 sieht komplizierter aus, als es ist, mit dem altbekannten
Dreisatz wird zurückgerechnet.
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