SPIELERPÄSSE
R I C H T I G E R W E G T R O T Z S T A R T S C H W I E R I G K E I T E N
Viel Kraft und Anstrengungen hat es die Funktionäre des Hamburger Schachverbands
gekostet, einzelne Mitgliedsvereine davon zu überzeugen, daß die Einführung
von Spielerpässen durchaus sinnvoll und zeitgemäß ist. Obwohl letztlich nicht
alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden konnten, trat am 1. August 1978
die Spielerpaßordnung -des Hamburger Schachverbands in Kraft.
Welche Neuerungen bringt die Spielerpaßordnung für den einzelnen Schachspieler
und seinen Verein?
Zunächst einmal erhält jedes spielaktive Mitglied der dem Hamburger Schachverband
angeschlossenen Vereine einen Spielerpaß (§1). Der Spielerpaß enthält
den Namen und Vornamen des Schachspielers, Wohnort, Geschlecht, Verein,
Landesverband und Funktion im Verein (§2.3). Der Spielerpaß wird vom jeweiligen
Verein verwahrt (§5) und den Spieler für Einzelmeisterschaften, Lehrgänge etc.
vorübergehend ausgehändigt.
Die Spielerpässe sind auf Verlangen des anderen Vereins bei Mannschaftskämpfen
vorzulegen (§3), geschieht dies nicht und wird dies auch innerhalb einer Woche
nicht nachgeholt, hat der Verein an allen Brettern verloren (§3.1, 3.2., 3.3).
Jeder Spieler ist nur für den Verein startberechtigt, der in seinem Spielerpaß
eingetragen ist (§6). Will ein Spieler für einen anderen Verein als den
bisherigen offiziell Kämpfe austragen, muß der neue Verein beim alten Klub
den Paß anfordern. Der bisherige Verein kann die Herausgabe des Spielerpasses
verweigern, sollte ein Spieler den materiellen Verpflichtungen gegenüber dem Klub
nicht nachgekommen sein (§8). Das Umschreiben von Spielerpässen (Vereinswechsel)
ist nur jeweils zum 15. August möglich, Einem neuen Schachfreund, der bisher
noch keinen Spielerpaß besaß, kann er jederzeit neu ausgestellt werden (§13).
Zu hoffen bleibt, daß der Umgang mit den Spielerpässen alle Startschwierigkeiten
möglichst rasch überwindet und zur Routine wird. Die erste größere Bewährungsprobe
dürften wohl die Mannschaftskämpfe sein.
Olli
IMPRESSUM
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