SPIELERPÄSSE

R I C H T I G E R   W E G  T R O T Z   S T A R T S C H W I E R I G K E I T E N

Viel Kraft und Anstrengungen hat es die Funktionäre des Hamburger Schachverbands gekostet, einzelne Mitgliedsvereine davon zu überzeugen, daß die Einführung von Spielerpässen durchaus sinnvoll und zeitgemäß ist. Obwohl letztlich nicht alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden konnten, trat am 1. August 1978 die Spielerpaßordnung -des Hamburger Schachverbands in Kraft.
Welche Neuerungen bringt die Spielerpaßordnung für den einzelnen Schachspieler und seinen Verein?
Zunächst einmal erhält jedes spielaktive Mitglied der dem Hamburger Schachverband angeschlossenen Vereine einen Spielerpaß (§1). Der Spielerpaß enthält den Namen und Vornamen des Schachspielers, Wohnort, Geschlecht, Verein, Landesverband und Funktion im Verein (§2.3). Der Spielerpaß wird vom jeweiligen Verein verwahrt (§5) und den Spieler für Einzelmeisterschaften, Lehrgänge etc. vorübergehend ausgehändigt.
Die Spielerpässe sind auf Verlangen des anderen Vereins bei Mannschaftskämpfen vorzulegen (§3), geschieht dies nicht und wird dies auch innerhalb einer Woche nicht nachgeholt, hat der Verein an allen Brettern verloren (§3.1, 3.2., 3.3). Jeder Spieler ist nur für den Verein startberechtigt, der in seinem Spielerpaß eingetragen ist (§6). Will ein Spieler für einen anderen Verein als den bisherigen offiziell Kämpfe austragen, muß der neue Verein beim alten Klub den Paß anfordern. Der bisherige Verein kann die Herausgabe des Spielerpasses verweigern, sollte ein Spieler den materiellen Verpflichtungen gegenüber dem Klub nicht nachgekommen sein (§8). Das Umschreiben von Spielerpässen (Vereinswechsel) ist nur jeweils zum 15. August möglich, Einem neuen Schachfreund, der bisher noch keinen Spielerpaß besaß, kann er jederzeit neu ausgestellt werden (§13).
Zu hoffen bleibt, daß der Umgang mit den Spielerpässen alle Startschwierigkeiten möglichst rasch überwindet und zur Routine wird. Die erste größere Bewährungsprobe dürften wohl die Mannschaftskämpfe sein.

Olli

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